Seit Februar 2025 ist die neue Medizinprodukte-Betreiberverordnung in Kraft. Gemäß den neuen Vorgaben sind Betreiber dazu verpflichtet, ein aktives Instandhaltungskonzept nachzuweisen. Im Falle einer Nichtbeachtung der Verpflichtung droht ein Bußgeld. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung wurden in der überarbeiteten Fassung der MPBetreibV auch erweiterte Anforderungen an Software und vernetzte Medizinprodukte definiert. Dazu zählen Software-Aktualisierungen, Fragen der IT-Sicherheit und Instandhaltung sowie spezifische IT-Lösungen mit besonderem Risikopotenzial.
Mit unserer Medizintechnik-/Digitalisierungs-Due-Diligence© verfolgen wir das Ziel, digitale und medizintechnische Ausstattungen sach- und fachgerecht – auch im Rahmen der MPBetreibV – zu bewerten. Kommen Sie mit uns ins Gespräch und wir gestalten gemeinsam eine vernetzte, effiziente und zukunftsfähige Krankenhauslandschaft. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!